Anwaltsmediatorin

 

Seit dem Jahr 2010 bin ich berechtigt, den Titel einer Anwaltsmediatorin zu führen.

 

Mediation als Mittel aussergerichtlicher Konfliktbeilegung

Die Mediation hat zum Ziel, dass die streitenden Parteien die Lösung ihres Konfliktes selbst erarbeiten und sich nicht nur auf einen Kompromißvorschlag eines Schlichters einlassen.

 

Der Mediator begleitet daher das Konfliktgespräch der Parteien und gibt ihnen Hilfestellungen, die eigenen und auch die fremden Interessen besser zu erkennen und bei der Lösung zu berücksichtigen.

 

Die Mediation setzt daher voraus, dass beide Seiten bereit sind, sich auf ein solches Verfahren einzulassen und die gemeinsame, oftmals erst nach mehreren Sitzungen gefundene Lösung dann auch mitzutragen.

 

Erfahrungsgemäß führen die im Rahmen einer Mediation erarbeiteten Einigungen aber zu einer deutlich höheren Zufriedenheit auf beiden Seiten und bieten damit die Gewähr dauerhafter Lösungen.

 

Anwaltsmediator als besonders qualifizierter Mediator

Im Gegensatz zum nicht weiter geschützten Titel "Mediator" darf sich nur der Rechtsanwalt mit besonderer Zusatzausbildung auf dem Gebiet der Mediation als Anwaltsmediator bezeichnen.

 

Diese berufsbegleitende Zusatzausbildung umfasst Schulungen in der Technik der Gesprächsführung, des Konfliktmanagements und der Psychologie.

 

Durch Einschaltung eines Anwaltsmediators ist sichergestellt, dass das Mediationsverfahren nicht als ungeordnetes Streitgespräch, sondern mit klarer Struktur verläuft und die Parteien zielorientiert auf eine gemeinsame Lösung hinarbeiten.