Fachanwältin für Familienrecht

 

Seit dem Jahr 2004 bin ich berechtigt, den Titel einer Fachanwältin für Familienrecht zu führen.

 

Als Fachanwältin für Familienrecht verfüge ich über besondere Kenntnisse in allen Gebieten des Familienrechtes:

  • Scheidungsrecht
  • Sorge- und Umgangsrecht
  • Unterhaltsrecht
  • Ehevertrag
  • Recht der Partnerschaft

Bekomme ich Unterhalt?

Wer behält die Kinder?

Was wird aus unserem Vermögen?

Wann kann ich die Kinder sehen?

Was bedeutet Zugewinn?

Wer berechnet den Kindesunterhalt?

Wer bekommt das Kindergeld?

Habe ich einen Anspruch auf Unterhalt nach der Scheidung?

Bekomme ich Unterhalt obwohl ich nicht verheiratet war?

 

Diese und andere Fragen beantworten ich Ihnen gerne.

 

Vereinbaren Sie gleich einen Termin.

 

Fachanwaltstitel als Nachweis besonderer Kompetenz

Im Gegensatz zu den von vielen Anwälten genannten, aber nicht an vertiefte Kenntnisse gebundenen Zusatzbezeichnungen wie "Tätigkeitsschwerpunkte" oder "Interessenschwerpunkte" darf ein Rechtsanwalt den Fachanwaltstitel nur führen, wenn er eine besondere Qualifikation im jeweiligen Rechtsgebiet erworben hat.

 

Hierzu ist nicht nur das erfolgreiche Absolvieren eines mehrmonatigen, intensiven Fortbildungskurses notwendig, sondern auch und vor allem der Nachweis besonderer praktischer Kenntnisse durch Betreuung einer erheblichen Anzahl an fachbezogenen Mandaten - also umfangreiche Berufserfahrung.

 

Durch den Gang zu einem Fachanwalt kann der Mandant damit sicher sein, einen Fachmann im jeweiligen Rechtsgebiet an seiner Seite zu haben.